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Dynamische
Lebensversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Dynamische
Lebensversicherung |
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Durch eine vereinbarte Dynamisierung der Lebensversicherung hat der
Versicherungsnehmer die Möglichkeit und das Recht, den Beitrag und somit
auch die Leistungen seiner Versicherung zu erhöhen. Ein großer Vorteil
einer vereinbarten Dynamik liegt darin, dass diese ohne erneute
Gesundheitsprüfung erfolgt. Sogar dann, wenn die versicherte Person
zwischenzeitlich schwer erkrankt ist. Ein weiterer Vorteil ist der
Inflationsausgleich, der durch die Dynamik erzielt wird.
Dynamisierungen können in diversen Varianten eingeschlossen werden.
Gängig sind die prozentualen Dynamisierungen von 2 bis 10 Prozent, die
Dynamisierung in Anlehnung an die Entwicklung des Höchstbeitrages der
gesetzlichen Rentenversicherung und die Dynamisierungen analog des
Preisindexes zur Lebenshaltung. Dynamisiert wird immer der
Vorjahresbeitrag.
Je
nach Tarif und Vereinbarung muss die Dynamisierung nicht zwangsläufig
alle Leistungen erhöhen. Es kann durch eine Dynamisierung z. B. auch nur
die Leistung im Erlebensfall erhöht werden und die Todesfallleistung
bleibt auf dem bisherigen Niveau.
Die durch Dynamisierung vereinbarten Erhöhungen beziehen sich immer auf
den Zeitpunkt der Erhöhung und die Restlaufzeit des
Versicherungsvertrages unter Berücksichtigung des derzeitigen Alters der
versicherten Person.
Die vereinbarte Dynamisierung muss nicht vom Versicherungsnehmer
wahrgenommen werden. Er kann dieser innerhalb eines Monats nach wirksam
werden widersprechen. Wird mehr wie 2-mal der Dynamisierung
widersprochen, so entfällt diese für die Zukunft. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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